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  • § 55 StPO   | Auskunftsverweigerungsrecht
  • § 52 StPO   | Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen ...
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  • In Sachen Frauen- und Kinderschläger Klaus Weber (Asi-Klaus)
  • In Sachen Polizistin Zingsheim & Kollege
  • In Sachen Polizistin Durmus (KHKin) & Kollegen
  • Sadist & Hetzer Schnohr (Stadtverwaltung Köln)

    Der Justizminister des Bundes

    !!! "Null Toleranz gegenüber Straftätern" !!!

    Justizministerium des Landes NRW

         
      Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.

    Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch, daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung verkündetes Urteil ein Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es zuungunsten der Angeklagten - einzulegen ist.

    Justizministerium des Landes NRW
     
         

    Der Justizminister des Landes NRW

    Gewaltenteilung

         
      Legislative: gesetzgebende Gewalt

    Exekutive: ausführende Gewalt

    Judikative: rechtsprechende Gewalt


    Die drei Begrifflichkeiten kontrollieren sich gegenseitig ???

    Sie werden demzufolge von unterschiedlichen Personen ausgeführt ???

    Das Prinzip der Gewaltenteilung ist mit Verweis auf Artikel 20 Absatz 3 GG unter Berücksichtigung der Artikel 101 & 103 GG im Grundgesetz geregelt ???
     
         

    !!! "Niemand stehe über Recht und Gesetz" !!!

         
         
         
         
         
         
      § 46 LBG NRW – Diensteid

    (1) Die Beamtin oder der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    (2) Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

    (3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines Eides ab, so kann sie oder er an Stelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

    (4) In den Fällen, in denen nach § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes eine Ausnahme von § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes zugelassen worden ist, kann an Stelle des Eides ein Gelöbnis vorgeschrieben werden.
     
         

    !!! "Niemand stehe über Recht und Gesetz" !!!

    !!! "Niemand stehe über Recht und Gesetz" !!!

    Bundesklinik.org

    !!! "Niemand stehe über Recht und Gesetz" !!!

    Polizei Köln

    Gewaltenteilung

         
     
    Folter
       
    Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.

    Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.

    Folter ist trotz weltweiter Ächtung eine weitverbreitete Praxis.

    Verantwortliche werden meist nicht zur Rechenschaft gezogen.
     
         

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    Silvester 2015

    Polizisten