Der Deutsche Richterbund fordert einen stärkeren Schutz
der Justiz vor autoritären Kräften.
Geschäftsführer Rebehn warnte gegenüber der Funke
Mediengruppe vor einem politischen Missbrauch der
Strafverfolgung.
Er schlug vor, den Justizminister aus
der Weisungskette bei der Strafverfolgung herauszunehmen
und die Besetzung von Richterstellen so zu regeln, dass
das Verfahren nicht parteipolitisch instrumentalisiert
werden könne.
Auch die Resilienz der Landesverfassungsgerichte habe
Priorität.
März 2004 – der Kölner Richter Martin Bauer wird von
Privatdetektiven observiert.
Bauer ist Vorsitzender in einem der größten Korruptionsprozesse der
Nachkriegsgeschichte.
Die beiden Männer, die ihn beschatten, sind bewaffnet und spähen über Tage
die
Lebensgewohnheiten des Juristen aus.
Offenbar suchen sie nach Erpressungsmaterial in seinem Privatleben.
O-Ton: Günther Feld, Staatsanwaltschaft Köln
"Richter Bauer ist observiert worden, beschattet worden, er hat
es selber gemerkt.
Und zwar war das zu einem Zeitpunkt, als er dieses Verfahren wegen der
Bestechlichkeit im Zusammenhang mit diesem Müllskandal geleitet hat hier
beim Landgericht in Köln.
Er hat sich dann an die Polizei gewandt, die ermittelt hat."
Resilienz
(von lateinisch resilire: zurückspringen, abprallen,
nicht anhaften), auch Anpassungsfähigkeit, ist der
Prozess, in dem Personen auf Probleme und Veränderungen
mit Anpassung ihres Verhaltens reagieren.
Dieser Prozess umfasst:
Auslöser, die Resilienz erfordern (z. B. Traumata oder
belastender Stress), Ressourcen, die Resilienz
begünstigen (z. B. Selbstwertgefühl, positive
Lebenshaltung, unterstützendes soziales Umfeld) und
Konsequenzen (z. B. Veränderungen im Verhalten oder in
Einstellungen).
Resilienz kann einen wichtigen Beitrag zur Fähigkeit
eines Einzelnen leisten, sich zu erholen oder auf
Herausforderungen und Veränderung zu reagieren.
Wird Resilienz als Eigenschaft einer Person betrachtet,
ist sie weitestgehend angeboren.
Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte
Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst,
massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des
Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.
Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei
der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke
körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen,
zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu
erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.
Folter ist trotz weltweiter Ächtung eine weitverbreitete Praxis.
Verantwortliche werden meist nicht zur Rechenschaft gezogen.
Weitergeleitete Nachricht
Von: Ingo Lanzerath
Datum: 12. März 2023 um
03:59:00 +01:00
Betreff: In Sachen Henriette
Reker & Co. | In Sachen Hochverrat gegen den Bund
An: info@henriettereker.de
Cc:
stadtverwaltung@stadt-koeln.de, ...
Folter ist das gezielte
Zufügen von psychischem oder physischem Leid, um Aussagen
zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder
das Opfer zu erniedrigen.
BMJ Pressemitteilung Nr. 60/2024
05. Juli 2024
Besserer Schutz für Menschen, die sich in den
Dienst der Gesellschaft stellen
Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von
Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstiger dem Gemeinwohl
dienender Tätigkeiten veröffentlicht.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren
Schutz. Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist,
und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder
Bürgerinitiative. Deshalb werden wir das Strafgesetzbuch anpassen, um
Angriffe auf diese Personengruppen künftig noch effektiver sanktionieren
zu können. So stärken wir den Schutz für die Menschen, die sich
besonders für unsere Gesellschaft und ihre Mitmenschen einsetzen.“
Der Referentenentwurf beabsichtigt zwei Ergänzungen im
Strafgesetzbuch (StGB):
Zum Schutz von ehrenamtlich tätigen Personen sowie Amts- und
Mandatsträgern soll in
§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der
Strafzumessung) eine Ergänzung vorgenommen werden. Hiernach soll bei der
Strafzumessung künftig auch zu berücksichtigen sein, ob die
verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl
dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
§ 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll zum
Schutz von u. a. Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr, des
Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen
Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden: Künftig soll auch
die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel
einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf
unserer Homepage veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 2. August 2024 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht
werden.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung
des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie
sonstiger dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten finden Sie
hier.
Ein Informationspapier zum Vorhaben finden Sie
hier.
Justizministerium des Landes NRW
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die
zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.
Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch, daß sie
selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein vom Gericht am Ende der
Hauptverhandlung verkündetes Urteil ein Rechtsmittel - sei es zugunsten,
sei es zuungunsten der Angeklagten - einzulegen ist.
Der Justizminister des Landes NRW zu den Aufgaben der
Staatsanwaltschaft:
Art. 34 GG
Haftung bei Amtspflichtsverletzungen
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten
öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende
Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat
oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf
Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg
nicht ausgeschlossen werden.
(1)
Jede Person hat
ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in Bezug auf ihre
zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine
gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem
unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht
in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener
Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet
werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des
ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden,
wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder
der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft
liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des
Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das
Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter
besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen
der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2)
Jede Person, die
einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis
ihrer Schuld als unschuldig.
(3)
Jede angeklagte
Person hat mindestens folgende Rechte:
a)
innerhalb
möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen
Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der
gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu
werden;
b)
ausreichende
Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung
zu haben;
c)
sich selbst
zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl
verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur
Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines
Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der
Rechtspflege erforderlich ist;
d)
Fragen an
Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und
die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter
denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für
Belastungszeugen gelten;
e)
unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu
erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts
nicht versteht oder spricht.
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg
entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird.
Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz
Als Kernelement des Rechtsstaatsprinzips ist im Grundgesetz
festgeschrieben, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige
Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an
Gesetz und Recht gebunden sind (Artikel 20 Absatz 3 des
Grundgesetzes). Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung ebenfalls als unmittelbar geltendes
Recht (Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes).
UN-Experte sieht Systemversagen bei Polizeigewalt
in Deutschland
Der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter
und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat
schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden
geübt. Die Überwachung der Polizei funktioniere in
Deutschland nicht.
In Deutschland gibt es beim Umgang mit Polizeigewalt
nach Auffassung eines UN-Menschenrechtsexperten
„Systemversagen“. Dieses Fazit zieht der bisherige
UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung, Nils Melzer, aus seinem Austausch mit
der Bundesregierung, wie er der Deutschen
Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Zeitung Die
Welt darüber berichtet.
Melzer war im Sommer 2021 wegen mehrerer Videos, die
offenbar Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen
gegen Corona-Maßnahmen zeigten, aufgeschreckt
worden. Er äußerte Sorge darüber und bat die
Bundesregierung um eine Stellungnahme. „Ich fand die
Reaktion der Regierung bedenklich“, sagte er jetzt.
Nach Auffassung der Bundesregierung sei es
verhältnismäßig gewesen, dass Polizisten
beispielsweise einen nicht aggressiven Demonstranten
vom Fahrrad stießen und auf den Boden warfen. „Die
Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist,
ist verzerrt“, sagte Melzer.
Er habe die Bundesregierung um eine Statistik
gebeten, wie viele Polizisten wegen
unverhältnismäßiger Gewalt belangt werden, sagte
Melzer. Die Antwort sei gewesen: in zwei Jahren sei
es ein einziger gewesen, und in mehreren
Bundesländern gebe es gar keine Statistiken. „Das
ist kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern von
Systemversagen“, sagte Melzer. „Die Behörden sehen
gar nicht, wie blind sie sind.“
"Arroganz ist gefährlich"
Während Demonstranten teils in Schnellverfahren
abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen
Polizisten eingestellt oder verschleppt, „bis
niemand mehr hinschaut“. Sein Fazit: „Die
Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland
nicht.“ Arroganz sei gefährlich, sagte Melzer: „Das
zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.“
Melzer hat seine abschließende Einschätzung am 28.
März nach Berlin geschickt. Es dauert 60 Tage, bis
das UN-Büro für Menschenrechte sie veröffentlicht.
Melzer ist wegen einer Berufung in das Direktorium
des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)
Ende März von seinem UN-Amt zurückgetreten. Der
Dialog mit Berlin sei damit abgeschlossen, sagte
Melzer. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird
im Juni gewählt und dürfte sich anderen Themen
widmen.
In Deutschland üben Polizisten offenbar viel
häufiger ungerechtfertigte Gewalt aus als bekannt.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Bochumer Studie über
mutmaßliche Opfer. Sie zeigt, wer besonders
betroffen ist.
(1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und
Recht gebunden.
(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist.
Es war einmal eine Geschichte von Widerstand und Mitmachen
...
Es wird niemals so viel gelogen
wie vor der Wahl,
während des Krieges und nach der Jagd.
Otto von Bismarck
Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.
Kurt Tucholsky
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand
haben.
Walter Ulbricht
Alles was das Böse benötigt um zu triumphieren, ist das Schweigen
der Mehrheit.
Kofi Atta Annan
Die Welt ist nicht gefährlich wegen denen, die Böses tun,
sondern wegen denen, die tatenlos dabei zusehen.
Albert Einstein
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu
belassen
und zu hoffen, dass sich etwas ändert.
Albert Einstein
Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloß ein Dummkopf,
aber wer sie weiss, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher
!!!
Bertolt Brecht
Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle
Sklaven mit einem weißen Armband versehen, um sie besser erkennen zu
können.
"Nein", sagte ein weiser Senator, "Wenn sie sehen wie viele sie
sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns."