Da steh' ich nun, ich armer Tor, Und bin so klug als wie zuvor!

 

 
   
  Richterbund fordert mehr Schutz:

Der Deutsche Richterbund fordert einen stärkeren Schutz der Justiz vor autoritären Kräften.

Geschäftsführer Rebehn warnte gegenüber der Funke Mediengruppe vor einem politischen Missbrauch der Strafverfolgung.

Er schlug vor, den Justizminister aus der Weisungskette bei der Strafverfolgung herauszunehmen und die Besetzung von Richterstellen so zu regeln, dass das Verfahren nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden könne.
 
Auch die Resilienz der Landesverfassungsgerichte habe Priorität.

 
     
  DRB.de  
     
     
  März 2004 – der Kölner Richter Martin Bauer wird von Privatdetektiven observiert.

Bauer ist Vorsitzender in einem der größten Korruptionsprozesse der Nachkriegsgeschichte.

Die beiden Männer, die ihn beschatten, sind bewaffnet und spähen über Tage die
Lebensgewohnheiten des Juristen aus.

Offenbar suchen sie nach Erpressungsmaterial in seinem Privatleben.



O-Ton: Günther Feld, Staatsanwaltschaft Köln

"Richter Bauer ist observiert worden, beschattet worden, er hat es selber gemerkt.

Und zwar war das zu einem Zeitpunkt, als er dieses Verfahren wegen der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit diesem Müllskandal geleitet hat hier beim Landgericht in Köln.

Er hat sich dann an die Polizei gewandt, die ermittelt hat."
 
     
   
     
  Resilienz (von lateinisch resilire: zurückspringen, abprallen, nicht anhaften), auch Anpassungsfähigkeit, ist der Prozess, in dem Personen auf Probleme und Veränderungen mit Anpassung ihres Verhaltens reagieren.


Dieser Prozess umfasst:

Auslöser, die Resilienz erfordern (z. B. Traumata oder belastender Stress), Ressourcen, die Resilienz begünstigen (z. B. Selbstwertgefühl, positive Lebenshaltung, unterstützendes soziales Umfeld) und Konsequenzen (z. B. Veränderungen im Verhalten oder in Einstellungen).

Resilienz kann einen wichtigen Beitrag zur Fähigkeit eines Einzelnen leisten, sich zu erholen oder auf Herausforderungen und Veränderung zu reagieren.

Wird Resilienz als Eigenschaft einer Person betrachtet, ist sie weitestgehend angeboren.
 
     
  de.wikipedia.org/wiki/Resilienz_(Psychologie)  
     
     
  Folter  
     
 
Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.

Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.

Folter ist trotz weltweiter Ächtung eine weitverbreitete Praxis.

Verantwortliche werden meist nicht zur Rechenschaft gezogen.
 
 
Weitergeleitete Nachricht
Von: Ingo Lanzerath
Datum: 12. März 2023 um 03:59:00 +01:00
Betreff: In Sachen Henriette Reker & Co. | In Sachen Hochverrat gegen den Bund
An: info@henriettereker.de
Cc: stadtverwaltung@stadt-koeln.de, ...

 
Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid, um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.
 
 

 
 
BMJ Pressemitteilung Nr. 60/2024   05. Juli 2024
 
Besserer Schutz für Menschen, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstiger dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten veröffentlicht.



Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren Schutz. Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative. Deshalb werden wir das Strafgesetzbuch anpassen, um Angriffe auf diese Personengruppen künftig noch effektiver sanktionieren zu können. So stärken wir den Schutz für die Menschen, die sich besonders für unsere Gesellschaft und ihre Mitmenschen einsetzen.“

 

Der Referentenentwurf beabsichtigt zwei Ergänzungen im Strafgesetzbuch (StGB):

Zum Schutz von ehrenamtlich tätigen Personen sowie Amts- und Mandatsträgern soll in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) eine Ergänzung vorgenommen werden. Hiernach soll bei der Strafzumessung künftig auch zu berücksichtigen sein, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

§ 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll zum Schutz von u. a. Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden: Künftig soll auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 2. August 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstiger dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten finden Sie hier.
 
Ein Informationspapier zum Vorhaben finden Sie hier.
 
 
 
 
Justizministerium des Landes NRW      
             
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.

Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch, daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung verkündetes Urteil ein Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es zuungunsten der Angeklagten - einzulegen ist.



Der Justizminister des Landes NRW zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft:  
 
 
 
 
Art. 34 GG
Haftung bei Amtspflichtsverletzungen
 
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
 
 
 
 
Artikel 6 EMRK
Recht auf ein faires Verfahren
 
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
 
(1)
Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

(2)
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

(3)
Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

 
  a)

 
innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
     
  b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
     
  c)


 
sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
     
  d)

 
Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
     
  e)

 
unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.
 
   
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird.

Quelle:

auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Europarat


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (22279/02)

coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof
 
 
 
 
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts
 
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern.

Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.

Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html
 
 
 
 
Art. 101 GG
Recht auf den gesetzlichen Richter
 
(1)
Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

(2)
Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
 
 
 
 
Art. 103 GG
Anspruch auf rechtliches Gehör;
Verbot rückwirkender Strafgesetze und der Doppelbestrafung
 
(1)
Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2)
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3)
Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
 
 
 
 
Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip
 
Rechtsstaatliches Handeln ist an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
gebunden.

Dieser Grundsatz begrenzt Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
 
bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/
verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_node.html#doc17194bodyText1
 
 
 
 
Gewaltenteilung
 
Legislative: gesetzgebende Gewalt

Exekutive: ausführende Gewalt

Judikative: rechtsprechende Gewalt


Die drei Begrifflichkeiten kontrollieren sich gegenseitig ???
 
 
bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/
 
 
 
 
   
  Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz  
     
  Als Kernelement des Rechtsstaatsprinzips ist im Grundgesetz festgeschrieben, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ebenfalls als unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes).  
     
  bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/bindung/bindung_artikel.html  
 
 
   
Wer bewacht die Wächter
 
 
Verfassungsblog.de/unabhangige-ermittlungsstellen-fur-straftaten-der-polizei
 
 
 
 
 

 
 
Polizeigewalt
 
"Polizisten" (21.04.2022)

Studie zu Opfern

Unverhältnismäßig brutal

UN-Experte sieht Systemversagen bei Polizeigewalt in Deutschland

Der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden geübt. Die Überwachung der Polizei funktioniere in Deutschland nicht.

In Deutschland gibt es beim Umgang mit Polizeigewalt nach Auffassung eines UN-Menschenrechtsexperten „Systemversagen“. Dieses Fazit zieht der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, aus seinem Austausch mit der Bundesregierung, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Zeitung Die Welt darüber berichtet.

Melzer war im Sommer 2021 wegen mehrerer Videos, die offenbar Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zeigten, aufgeschreckt worden. Er äußerte Sorge darüber und bat die Bundesregierung um eine Stellungnahme. „Ich fand die Reaktion der Regierung bedenklich“, sagte er jetzt. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es verhältnismäßig gewesen, dass Polizisten beispielsweise einen nicht aggressiven Demonstranten vom Fahrrad stießen und auf den Boden warfen. „Die Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist, ist verzerrt“, sagte Melzer.

Er habe die Bundesregierung um eine Statistik gebeten, wie viele Polizisten wegen unverhältnismäßiger Gewalt belangt werden, sagte Melzer. Die Antwort sei gewesen: in zwei Jahren sei es ein einziger gewesen, und in mehreren Bundesländern gebe es gar keine Statistiken. „Das ist kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern von Systemversagen“, sagte Melzer. „Die Behörden sehen gar nicht, wie blind sie sind.“

"Arroganz ist gefährlich"

Während Demonstranten teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, „bis niemand mehr hinschaut“. Sein Fazit: „Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.“ Arroganz sei gefährlich, sagte Melzer: „Das zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.“

Melzer hat seine abschließende Einschätzung am 28. März nach Berlin geschickt. Es dauert 60 Tage, bis das UN-Büro für Menschenrechte sie veröffentlicht. Melzer ist wegen einer Berufung in das Direktorium des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Ende März von seinem UN-Amt zurückgetreten. Der Dialog mit Berlin sei damit abgeschlossen, sagte Melzer. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird im Juni gewählt und dürfte sich anderen Themen widmen.

faz.net/aktuell/politik/inland/un-experte-sieht-systemversagen-bei-polizeigewalt-in-deutschland-17971633.html

 
 
Polizeigewalt
 
Studie zu Opfern mutmaßlicher Übergriffe

Wenn Polizisten zuschlagen

In Deutschland üben Polizisten offenbar viel häufiger ungerechtfertigte Gewalt aus als bekannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Bochumer Studie über mutmaßliche Opfer. Sie zeigt, wer besonders betroffen ist.

spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt-studie


Polizeigewalt: Warum Polizisten selten Konsequenzen befürchten müssen

spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt 
 
 


 
 
§ 81 StGB
Hochverrat gegen den Bund
 
(1)
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2)
In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
 
 
     
   
  Art. 20 GG
Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht
 
     
  (1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
     
     
     
     
  Es war einmal eine Geschichte von Widerstand und Mitmachen ...  
 
 

 
 
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl,
während des Krieges und nach der Jagd.


Otto von Bismarck


Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.

Kurt Tucholsky


Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.

Walter Ulbricht


Alles was das Böse benötigt um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit.

Kofi Atta Annan


Die Welt ist nicht gefährlich wegen denen, die Böses tun,
sondern wegen denen, die tatenlos dabei zusehen.


Albert Einstein


Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen
und zu hoffen, dass sich etwas ändert.


Albert Einstein


Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloß ein Dummkopf,
aber wer sie weiss, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher !!!


Bertolt Brecht


Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weißen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können.

"Nein", sagte ein weiser Senator, "Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns."
 
 



 

  • § 55 StPO     | Auskunftsverweigerungsrecht
  • § 52 StPO     | Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen ...
  • § 226 BGB    | Schikaneverbot
  • § 240 StGB   | Nötigung
  • § 26 StGB     | Anstiftung
  • § 27 StGB     | Beihilfe
  • § 140 StGB   | Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 258 StGB   | Strafvereitelung
  • § 223 StGB   | Körperverletzung
  • § 224 StGB   | Gefährliche Körperverletzung
  • § 225 StGB   | Mißhandlung von Schutzbefohlenen
  • § 226 StGB   | Schwere Körperverletzung
  • § 226a StGB | Verstümmelung weiblicher Genetalien
  • § 227 StGB   | Körperverletzung mit Todesfolge
  • § 228 StGB   | Einwilligung
  • § 229 StGB   | Fahrlässige Körperverletzung
  • § 230 StGB   | Strafantrag
  • § 340 StGB   | Körperverletzung im Amt
  • § 312 StGB   | Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen
  • § 312a StGB | Folter (vorgeschlagener Paragraph)
  • § 331 StGB   | Vorteilsannahme
  • § 333 StGB   | Vorteilsgewährung
  • § 336 StGB   | Unterlassen der Diensthandlung
  • § 339 StGB   | Rechtsbeugung
  • § 343 StGB   | Aussageerpressung
  • § 344 StGB   | Verfolgung Unschuldiger
  • § 345 StGB   | Vollstreckung gegen Unschuldige
  • § 348 StGB   | Falschbeurkundung im Amt
  • § 108 StGB   | Wählernötigung
  • § 108a StGB | Wählertäuschung
  • § 154 StGB   | Meineid
  • § 81 StGB     | Hochverrat gegen den Bund
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